
Eine einmalige Beweidung von privaten Grundstücken oder Bauplätzen im Auftrag kann wegen der Biozertifizierung nicht mehr erfolgen.
Trotzdem können wir Flächen ab 0,5 Hektar in die Beweidung aufnehmen.
Der erste Schritt ist eine Begehung der Fläche um zu beurteilen, ob eine langfristige Beweidung Sinn macht und welche Maßnahmen im Vorfeld dafür nötig sind. Zum Beispiel muss die Fläche zäunbar im sogenannten Grundschutz gegen Großbeutegreifer sein. Das bedeutet, dass Gehölz und Ebenheit eine Mobilzaunsetzung zulassen müssen oder diese möglich gemacht werden muss.
Dann gilt es einen Pachtvertrag zu machen. Flächen, die von unseren Schafe beweidet werden, bekommen verschiedene Förderungen, die uns aber auch dazu verpflichten die entsprechende Pflege zu leisten. Das ist die Bezahlung, die wir für die arbeitsintensive Pflege bekommen.
Würden wir hier noch einen Pachtzins an den Eigentümer entrichten, wäre die Pflege unrentabel.
Das bedeutet, dass der Pflegeaufwand dem Pachtzins entspricht. Ihnen kostet die Pflege nichts, wir bezahlen keine Pacht und bekommen über Förderungen den Arbeitsaufwand bezahlt.
Die Fläche wird auf unseren Betrieb angemeldet und ebenfalls in die Biozertifizierung aufgenommen.
Weiter suchen wir stets landwirtschaftliche Nutzfläche zum Kauf.