Mähh-Arbeiten

Eine einmalige Beweidung von privaten Grundstücken oder Bauplätzen im Auftrag führen wir nicht durch.

Jedoch können wir Flächen ab 0,5 Hektar in die Beweidung aufnehmen.

Der erste Schritt ist eine Begehung der Fläche um zu beurteilen, ob eine langfristige Beweidung Sinn macht und welche Maßnahmen im Vorfeld dafür nötig sind. Zum Beispiel muss die Fläche zäunbar im sogenannten Grundschutz gegen Großbeutegreifer sein. Das bedeutet, dass Gehölz und Ebenheit eine Mobilzaunsetzung zulassen müssen oder diese möglich gemacht werden muss.

Die Fläche dann wird auf unseren Betrieb angemeldet und ebenfalls in die Biozertifizierung aufgenommen.

Weiter suchen wir stets landwirtschaftliche Nutzfläche zum Kauf oder zur Pacht.